EUBP begrüßt Aufnahme von im Boden biologisch abbaubaren Stoffen in die EU-Düngeprodukteverordnung
Die Düngeprodukteverordnung legt strenge Kriterien in Bezug auf die Umweltsicherheit fest.
/EIN News/ -- BERLIN, Nov. 17, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- European Bioplastics (EUBP) begrüßt die Aufnahme von im Boden biologisch abbaubaren Mulchfolien, Beschichtungsmitteln und Wasserretentionspolymeren in die EU-Düngeprodukteverordnung und die zentrale Rolle, die bestehenden Richtlinien zur biologischen Abbaubarkeit von Mulchfolien im Boden zukommt. Mit den neuen Kriterien für die biologische Abbaubarkeit, die zwar streng, aber wissenschaftlich fundiert sind, wird der umfassende Nachweis erbracht, dass zertifizierte biologisch abbaubare Mulchfolien umweltverträglich sind und gleichzeitig zur Bodengesundheit und Bodenfruchtbarkeit beitragen.
Im Oktober 2024 hat die Europäische Union bestimmte im Boden biologisch abbaubare Produkte in die Düngeprodukteverordnung 1009/2019 aufgenommen. Dazu zählen im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien, Beschichtungsmittel und Wasserretentionspolymere. Insbesondere die im Boden biologisch abbaubaren Mulchfolien werden als Bodenverbesserungsmittel bezeichnet.
Diese Produkte sind berechtigt, das CE-Zeichen zu tragen (ab dem 20. November 2024 für im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien und ab dem 17. Oktober 2028 für Beschichtungsmittel und Wasserretentionspolymere), d. h., sie wurden zusätzlich auf die hohen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen der EU geprüft und können ohne Einschränkungen auf dem erweiterten Binnenmarkt im Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden. „Mit der Aufnahme wird der Weg für weitere Investitionen, Innovationen und Forschung in diesem Bereich geebnet, der in engem Zusammenhang mit einer Kreislauf-Bioökonomie steht“, so Hasso von Pogrell, Managing Director von EUBP.
„Zertifizierte, im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien werden seit mehr als 20 Jahren auf landwirtschaftlich genutzten Böden eingesetzt, und ihre agronomischen Eigenschaften sowie ihre Lebensdauer sind umfassend untersucht worden. Sie zeigen nachweislich eine ähnliche agronomische Effizienz wie herkömmliche, nicht biologisch abbaubare Kunststoffe, insbesondere im Hinblick auf die Steigerung des Ertrags und der Qualität der Kulturpflanzen, die Unkrautbekämpfung und die Erhöhung der Bodentemperatur und -feuchte“, fügt er hinzu.
Laut EUBP bieten zertifizierte, im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien erhebliche Vorteile, wenn eine vollständige Rückgewinnung und Wiederverwertung von Mulchfolien aus herkömmlichen Kunststoffen nicht möglich ist und zu einem potenziellen Verlust von Mutterboden oder zur Akkumulation von schwer abbaubarem Mikroplastik führen könnte. Insbesondere das Einsammeln von dünnen (unter 30 µm), biologisch nicht abbaubaren Mulchfolien gestaltet sich schwierig, was zu einem besorgniserregenden Ausmaß an Plastikverschmutzung auf den Feldern führen kann.
„Im Boden biologisch abbaubare Mulchfolien sind so beschaffen, dass sie in situ biologisch abgebaut werden, sodass eine Rückholung, Wiederverwertung oder Entsorgung nach der Ernte überflüssig ist. Mit ihrer Aufnahme in die Düngeprodukteverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Förderung einer nachhaltigen Bioökonomie in der Landwirtschaft getan und zugleich wird das Problem des persistenten Mikroplastiks in Böden angegangen“, so von Pogrell abschließend.
Kontakt: press@european-bioplastics.org
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